bundesInnerhalb des Bundes sind die Mittel- und Unterbehörden hauptsächlich auf die spezifischen Bereiche begrenzt, die in den Artikeln Art. 87, 87b und 87d GGInnerhalb des Bundes sind die Mittel- und Unterbehörden hauptsächlich auf die spezifischen Bereiche begrenzt, die in den Artikeln Art. 87, 87b und 87d GG